Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Ursula Debus, text:action, im Folgenden Auftragnehmerin genannt.
Die Leistungen der Auftragnehmerin erfolgen nur nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen, die für den Inhalt der Verträge verbindlich sind, soweit nicht Abweichungen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Mit Bestellung der Leistung erkennt der Besteller automatisch diese Bedingungen an.
- 1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
- 1.1. Die Auftragnehmerin arbeitet auf der Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten der Auftragnehmerin, insbesondere die Prüfung der wettbewerbsrechtlichen, markenrechtlichen oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten. Die Auftragnehmerin haftet insofern nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Rechtsverletzungen. Der Auftraggeber hat die rechtliche Zulässigkeit der Arbeiten im Zweifel selbst überprüfen zu lassen, Recherchen (z.B Markenrecherchen, Recherchen nach Urheberberechtigten etc) hat der Auftraggeber durchzuführen.
- 1.2. Alle Texte und Konzepte der Auftragnehmerin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
- 1.3. Die Texte und Konzepte der Auftragnehmerin dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Auftragnehmerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Auftragnehmerin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Vergütungstarifvertrag der AGD/SDSt übliche Vergütung als vereinbart.
- 1.4. Die Auftragnehmerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung (eine Ausnahme gilt für von der Auftragnehmerin erstellte Pressetexte). Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
- 1.5. Die Auftragnehmerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt sie zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100 % der vereinbarten bzw. nach dem Vergütungstarifvertrag der AGD/SDSt üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
Ausgenommen von der vorstehend genannten Regelung (1.5. Namensnennung) sind von der Auftraggeberin erstellte Pressetexte. - 1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
- 2. Vergütung
- 2.1. Texte und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrags der AGD/SDSt, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
- 2.2. Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Die Vergütung für die Nutzung wird berechnet nach dem VTV AGD/SDSt, wenn keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
- 2.3. Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Auftragnehmerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.
- 2.4. Dem Auftraggeber steht bezüglich der fälligen Forderung der Auftragnehmerin ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht nur wegen unbestrittener rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
- 3. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
- 3.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.
- 3.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
- 3.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Auftragnehmerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Auftragnehmerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
- 3.4. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
- 4. Eigentumsvorbehalt
- 4.1. An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Eine Ausnahme gilt für im Auftrag erstellte Pressetexte; das Eigentum an diesen geht nach Zahlung in vollem Umfang auf den Auftraggeber über.
- 4.2. Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
- 5. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
- 5.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Auftragnehmerin Korrekturmuster vorzulegen.
- 5.2. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Auftragnehmerin 5 einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Die Auftragnehmerin darf zum Zwecke der Eigenwerbung auf die Tätigkeit für den Auftraggeber hinweisen und ihre Arbeiten in allen Medien vervielfältigen und verbreiten, wenn nicht berechtigte Interessen des Auftraggebers dagegen sprechen.
- 6. Haftung
- 6.1. Die Auftragnehmerin haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit haftet die Auftragnehmerin auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet sie für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn sie eine Pflicht verletzt hat, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist.
- 6.2. Für Schäden aus fehlerhaften Übersetzungen und Lektoratsarbeiten haftet die Auftragnehmerin bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bis zur Höhe ihres Honorars für die Übersetzung bzw. das Lektorat.
- 6.3. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
- 6.4. Sofern die Auftragnehmerin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin haftet nur für eigenes Verschulden und für Verschulden bei der Auswahl der Dienstleister und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- 6.5. Die Auftragnehmerin lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
- 6.6. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Auftragnehmerin geltend zu machen (Absendung der Rüge ist fristwahrend).
- 7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
- 7.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der kreativen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Auftragnehmerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
- 7.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Auftragnehmerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
- 7.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Auftragnehmerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
- 8. Schlussbestimmungen
- 8.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin als Gerichtsstand vereinbart.
- 8.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
- 8.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.